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   VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 14.1798, 10 C 14.1799   

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https://dejure.org/2015,1394
VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 14.1798, 10 C 14.1799 (https://dejure.org/2015,1394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2015 - 10 CE 14.1798, 10 C 14.1799 (https://dejure.org/2015,1394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 10 CE 14.1798, 10 C 14.1799 (https://dejure.org/2015,1394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sperrung und Löschung eines im Kriminalaktennachweis des LKA gespeicherten personengebundenen Hinweises zur Person als "gewaltätig"

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Löschung und Sperrung von Daten (Hinweis "gewalttätig") im Kriminalaktennachweis des Landeskriminalamts Bayern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sperrung und Löschung eines im Kriminalaktennachweis des LKA gespeicherten personengebundenen Hinweises zur Person als "gewaltätig"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 14.1798
    Insbesondere steht der weiteren Speicherung und Verwendung der im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Daten zur Verhütung künftiger Straftaten die Unschuldsvermutung nicht entgegen, denn auch bei einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die ausweislich der Gründe aus Mangel an Beweisen erfolgt ist oder mangels öffentlichen Interesses, ist der Straftatverdacht nicht notwendig ausgeräumt (BVerfG, B.v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 14.1798
    Vielmehr ist es in diesen Fällen Aufgabe des Beschwerdegerichts, umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (vgl. VGH BW, B.v. 27.2.2014 - 8 S 2146/13 - juris Rn. 14).
  • VG Bremen, 15.09.2011 - 4 V 732/11

    Datenschutz, Übermittlung personenbezogener Daten, vorläufiger Rechtsschutz,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 14.1798
    Schließt man sich der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung an, eine Sperrung von Daten komme ungeachtet einer gesetzlichen Regelung als vorläufige Maßnahme im Sinne von § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO in Betracht, wenn im Hauptsacheverfahren die Löschung der Daten begehrt wird (vgl. HessVGH, B.v. 27.3.1990 - 7 TG 3310/88 - juris Rn. 8; VG Bremen, B.v. 15.9.2011 - 4 V 732/11 - juris Rn. 16), so kommt eine solche (vorübergehende) Sperrung deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller keinen Anspruch auf Löschung der aufgrund von § 481 Abs. 1 und § 484 Abs. 4 StPO nach Maßgabe der Polizeigesetze gespeicherten Daten im Hauptsacheverfahren glaubhaft gemacht hat.
  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 10 ZB 11.2438

    Entfallen des der Speicherung zugrunde liegenden Verdachts; Einstellung nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 14.1798
    Für den Verdacht, der Anlass zur Speicherung gegeben hat, ist aber ein weiterhin bestehender Anfangsverdacht ausreichend, ein hinreichender Tatverdacht ist demgegenüber nicht erforderlich (Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Rn. 10 zu Art. 38; BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 -juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 10 ZB 12.2455

    Mitziehklausel des Art. 38 Abs. 2 Satz 6 PAG; Anfangsverdacht bezüglich der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 14.1798
    Für den Verdacht, der Anlass zur Speicherung gegeben hat, ist aber ein weiterhin bestehender Anfangsverdacht ausreichend, ein hinreichender Tatverdacht ist demgegenüber nicht erforderlich (Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Rn. 10 zu Art. 38; BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 -juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 27.03.1990 - 7 TG 3310/88

    Datenschutz; Sperrung von Daten als vorläufige Maßnahme; Vorwegnahme der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 14.1798
    Schließt man sich der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung an, eine Sperrung von Daten komme ungeachtet einer gesetzlichen Regelung als vorläufige Maßnahme im Sinne von § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO in Betracht, wenn im Hauptsacheverfahren die Löschung der Daten begehrt wird (vgl. HessVGH, B.v. 27.3.1990 - 7 TG 3310/88 - juris Rn. 8; VG Bremen, B.v. 15.9.2011 - 4 V 732/11 - juris Rn. 16), so kommt eine solche (vorübergehende) Sperrung deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller keinen Anspruch auf Löschung der aufgrund von § 481 Abs. 1 und § 484 Abs. 4 StPO nach Maßgabe der Polizeigesetze gespeicherten Daten im Hauptsacheverfahren glaubhaft gemacht hat.
  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1799

    Kriminalaktennachweis, personengebundener Hinweis, Löschung, Sperrung,

    Die Verfahren 10 CE 14.1798 und 10 C 14.1799 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren 10 CE 14.1798 wird abgelehnt.

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 10 CE 14.1798 wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

    Die Verbindung der Beschwerdeverfahren 10 CE 14.1798 und 10 C 14.1799 zur gemeinsamen Entscheidung erfolgt nach § 93 Satz 1 VwGO.

    Aus denselben Gründen kann dem Antragsteller auch keine Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren 10 CE 14.1798 gewährt werden.

    Einer Entscheidung über die Kosten des Prozesskostenhilfeverfahrens (für das Beschwerdeverfahren 10 CE 14.1798) bedarf es nicht, weil Gerichtskosten nicht erhoben werden und eine Kostenerstattung nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO ausgeschlossen ist.

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren 10 CE 14.1798 beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG.

  • VG Augsburg, 19.05.2020 - Au 8 K 19.519

    Erfolglose Klage auf Löschung einer Eintragung im Kriminalaktennachweis

    Von einem fortbestehenden (Rest-)Tatverdacht kann insbesondere dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht festgestellt wurde, dass der Verdacht danach vollständig entfallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 14.1798 - juris Rn. 21; B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4).

    Für den Fortbestand der Speicherung der personenbezogenen Daten wird dabei nicht ein für die Anklageerhebung hinreichender Tatverdacht i.S.v. § 203 StPO vorausgesetzt, sondern es genügt ein weiterhin bestehender Anfangsverdacht (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 14.1798 - juris Rn. 21; B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris Rn. 5; VG München, U.v. 18.2.2020 - M 7 K 18.4570 - juris Rn. 21).

  • VG München, 15.02.2017 - M 7 K 15.5775

    Löschung personenbezogener Daten

    Ein Anspruch auf Löschung der im KAN suchfähig gespeicherten personenbezogenen Daten, zu denen nach der Begriffsbestimmung in Art. 4 Abs. 1 BayDSG auch ein personengebundener Hinweis wie "Betäubungsmittelkonsument" gehört (vgl. BayVGH, B. v. 19. Januar 2015 - 10 CE 14.1798, 10 C 14.1799 - juris Rn 18), besteht, wenn der der Speicherung zugrunde liegende Verdacht gegen den Betroffenen entfallen ist (Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG).

    Damit ist die weitere Aufbewahrung der Daten auch verhältnismäßig (vgl. BayVGH, B. v. 19. Januar 2015 - 10 CE 14.1798, 10 C 14.1799 - juris Rn 23 a.E.; Berner/Köhler/Käß, aaO, Art. 38 Rn 9, Art. 31 Rn 11).

  • VGH Bayern, 10.08.2015 - 10 CE 15.1341

    Duldung; psychische Erkrankung; Schwangerschaft

    Die entsprechende Anwendung des sonst auch im Beschwerdeverfahren heranzuziehenden § 91 VwGO auf eine Antragserweiterung verbietet sich im Eilverfahren grundsätzlich, da § 146 Abs. 4 VwGO zu entnehmen ist, dass das Beschwerdeverfahren in Eilsachen möglichst zügig und beschränkt auf die Gründe durchgeführt werden soll, die in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und dem erstinstanziellen Streitgegenstand vom Antragsteller geltend gemacht werden können (Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 146 Rn. 33 sowie BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 14.1798 u.a. - juris Rn. 3).
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